EHEVERTRÄGE
Der Begriff Vertrag kommt ursprünglich von dem Wort „vertragen“. Hat man einen Ehevertrag
geschlossen, gibt es im Falle einer Trennung meistens kaum noch Streitpunkte.
Haben Sie
ein Unternehmen, ist es sinnvoll, zumindest hierfür eine Regelung zu treffen, denn gewinnt Ihr
Unternehmen in der Ehezeit an Wert, so muss die Hälfte der Wertsteigerung im Rahmen des
Zugewinnausgleichs an Ihren Ehegatten geleistet werden. Oftmals muss hierfür das Unternehmen sogar
verkauft werden, um diese Leistung erbringen zu können. Eheverträge können zu jedem Zeitpunkt
geschlossen werden, d.h. vor und während der Ehe, aber auch in der Trennungsphase.
Lassen
Sie sich von mir individuell beraten. Ich werde gemeinsam mit Ihnen einen auf Sie zugeschnittenen
Ehevertrag entwerfen und Sie bis zum Abschluss des Vertrages beim Notar begleiten. Sämtliche
Regelungen im Familienrecht müssen notariell beurkundet werden, schriftliche Regelungen zwischen
Eheleuten sind ohne die Beurkundung unwirksam!