EHEVERTRÄGE

Der Begriff Vertrag kommt ursprünglich von dem Wort „vertragen“. Hat man einen Ehevertrag geschlossen, gibt es im Falle einer Trennung meistens kaum noch Streitpunkte.

Haben Sie ein Unternehmen, ist es sinnvoll, zumindest hierfür eine Regelung zu treffen, denn gewinnt Ihr Unternehmen in der Ehezeit an Wert, so muss die Hälfte der Wertsteigerung im Rahmen des Zugewinnausgleichs an Ihren Ehegatten geleistet werden. Oftmals muss hierfür das Unternehmen sogar verkauft werden, um diese Leistung erbringen zu können. Eheverträge können zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden, d.h. vor und während der Ehe, aber auch in der Trennungsphase.

Lassen Sie sich von mir individuell beraten. Ich werde gemeinsam mit Ihnen einen auf Sie zugeschnittenen Ehevertrag entwerfen und Sie bis zum Abschluss des Vertrages beim Notar begleiten. Sämtliche Regelungen im Familienrecht müssen notariell beurkundet werden, schriftliche Regelungen zwischen Eheleuten sind ohne die Beurkundung unwirksam!