NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist wie die Ehe durch gemeinsames Wirtschaften geprägt, oftmals
gibt es gemeinsame Kinder. Bei einer Trennung gelten allerdings die gesetzlichen familienrechtlichen
Regelungen oftmals nicht für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, auch nicht analog.
Lassen Sie sich daher von mir beraten. Es können jederzeit während der intakten Partnerschaft Verträge
mit Ihrem Partner geschlossen werden, im Falle einer Trennung gewinnt eine Regelung zur Aufteilung
gemeinsamen Vermögens an Gewicht.