NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist wie die Ehe durch gemeinsames Wirtschaften geprägt, oftmals gibt es gemeinsame Kinder. Bei einer Trennung gelten allerdings die gesetzlichen familienrechtlichen Regelungen oftmals nicht für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, auch nicht analog.

Lassen Sie sich daher von mir beraten. Es können jederzeit während der intakten Partnerschaft Verträge mit Ihrem Partner geschlossen werden, im Falle einer Trennung gewinnt eine Regelung zur Aufteilung gemeinsamen Vermögens an Gewicht.