EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFTEN
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es ähnliche gesetzliche Regelungen wie bei Ehegatten,
oftmals gibt es jedoch große Unterschiede oder es fehlt an gesetzlichen Regelungen.
Ich
vertrete Sie gerne in den Bereichen Begründung einer Lebenspartnerschaft nebst Errichtung und
Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages beim Notar, Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft sowie in
den Bereichen Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht, Haushaltssachen und
Wohnungseigentum.