EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFTEN

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es ähnliche gesetzliche Regelungen wie bei Ehegatten, oftmals gibt es jedoch große Unterschiede oder es fehlt an gesetzlichen Regelungen.

Ich vertrete Sie gerne in den Bereichen Begründung einer Lebenspartnerschaft nebst Errichtung und Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages beim Notar, Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft sowie in den Bereichen Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht, Haushaltssachen und Wohnungseigentum.